Mittwoch, 18. April 2012

Spezialist für Erbrecht

Lohnt sich eigentlich die Werbung als Spezialist für Erbrecht?

Wenn ein Rechtsanwalt sich als Spezialist oder Experte bezeichnet, dann bekommt er schnell Ärger mit seiner Rechtsanwaltskammer oder mit der Konkurrenz. Es ist verlockend, sich als Spezialist zu bezeichnen. Es ist hingegen wesentlich schwieriger, die entsprechende Expertise auch nachzuweisen. Welche Anforderungen an einen Spezialisten für Erbrecht zu stellen sind, weiß niemand so genau. Das Erbrecht ist ein sehr weites Gebiet. Auch ein Fachanwalt für Erbrecht ist in der Regel nicht in allen Bereichen gleich häufig tätig. Glaubwürdiger scheint es da schon, wenn sich jemand als Spezialist für ein Teilgebiet bezeichnet - etwa das Pflichtteilsrecht, die Erbengemeinschaft, die Erbschaftsteuer oder das internationale Privatrecht im Erbrecht. Die Frage ist jedoch, ob sich eine Werbung als "Spezialist für Erbrecht" überhaupt lohnt. Nach dem Google Keyword Tool wird der Suchbegriff "Spezialist Erbrecht" etwa 91 mal je Monat gesucht. Für die Wortgruppe "Spezialist für Erbrecht" werden keine relevanten Suchanfragen angezeigt. Im Gegensatz dazu werden die Suchbegriffe "Kanzlei Erbrecht" 6.600 mal je Monat und die Suchbegriffe "Anwalt Erbrecht" sogar 18.100 mal je Monat gesucht. Lohnt sich dann eigentlich das Risiko, das damit verbunden ist, dass sich jemand selbst als Spezialist für Erbrecht bezeichnet? Eine Google-Suche bestätigt jedenfalls, dass es Kollegen gibt, die auf diese Karte setzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen