Mittwoch, 4. Juli 2012

VorsorgeAnwalt: Verzicht des Betreuuers auf ein Wohnungsrecht möglich

VorsorgeAnwalt: Verzicht des Betreuuers auf ein Wohnungsrecht möglich: Ein Betreuer kann für den Betreuten auf ein Wohnungsrecht verzichten - wenn er vorher drei Instanzen durchläuft (BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - XII ZB 479/11). Besser ist es, wenn eine Vorsorgevollmacht besteht, die vor der Betreuungsbehörde oder dem Notar beglaubigt oder von einem Notar beurkundet wurde. Mit dieser Vollmacht kann das Wohnungsrecht problemlos gelöscht werden.

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