Donnerstag, 9. Januar 2014

Psychologie bei der Erbengemeinschaft?

In der ErbR 2014, 01 findet sich ein Aufsatz von Euler zum Thema "Psychologische Aspekte in der anwaltlichen Beratung von Erbengemeinschaften". Was lernen wir daraus?

Als ich den Titel las, war ich begeistert. Endlich befasst sich jemand mit den wichtigen psychologischen Fragen im Erbrecht. Der Aufsatz liest sich spannend. Er vermittelt viele Grundlagen aus der evolutionären Psychologie. Unsere Vorfahren seien gut darin gewesen, ihre Gene weiterzugeben. Sonst wären sie nicht unsere Vorfahren. Und deshalb seien deren Strategien zur Weitergabe der Gene auch in uns verwurzelt und beeinflussten unsere Handlungen. Es geht darum, wie die Eltern ihre Ressourcen weitergeben. Damit meint der Autor alles von Zuneigung bis Geld.

Der Autor beschreibt, wie Kinder um die Gunst der Mutter konkurrieren, weil dies bei den Urmenschen überlebensnotwendig gewesen sei (mehr Essen, mehr Pflege). Er beschreibt, welche Strategien Frauen und Männer verfolgen, um ihren Fortpflanzungserfolg zu steigern. Außerdem beschreibt er, wie Großeltern einzelne Enkel begünstigen.

Und plötzlich ist der Aufsatz zu Ende. Das Fazit ist mehr oder weniger, dass ich die Beteiligten nun darüber aufklären könne, dass ihr Erbrechtsproblem "aufgrund von überindividuellen natürlichen Anlagen genährt wird." Dieses jähe Ende finde ich sehr schade.

Zum einen fehlt mir eine Untersuchung der Frage, ob und wieso diese Konflikte im Erbfall fortwirken. Der Autor geht davon aus, dass die Erbschaft die letzte Ressourcenverteilung sei. Mir fehlt der Gedanke, dass der Erblasser nach seinem Tod nicht mehr zu beeinflussen ist. Eine etwaige Benachteiligung hat endgültig stattgefunden. Die Gunst des Erblassers kann nicht mehr erlangt werden. Was unterscheidet den Streit in der Erbengemeinschaft eigentlich von einem Streit fremder Personen um Geld?

Ich habe schon viele Fälle gesehen, in denen der Erblasser alle Beteiligten gleich behandeln wollte. Diese Fälle stehen der Annahme entgegen, dass der Erblasser sich von Begünstigungsinteressen leiten lässt. In anderen Fällen gibt es so starke Begünstigungen einer Person, dass sie sich auch nicht durch die Ansätze des Autors erklären lassen. Es müsste also erklärt werden, welche anderen Faktoren dazu führen, dass die Ansätze aus der Evolutionspsychologie zurücktreten.

Letztlich bleibt die Frage: Wo liegt der Nutzen der Betrachtung? Für jemanden mit allgemeinem Interesse an dem Thema ist der Aufsatz eine kurzweilige Unterhaltung. Für die erbrechtliche Fallbearbeitung hilft er leider nicht. Ich würde mich freuen, wenn jemand tatsächlich Wirkungsmechanismen innerhalb einer Erbengemeinschaft erforschen würde, mit denen konkrete Verhaltensweisen erklärt und vorausgesagt werden können.

Hier lesen Sie mehr zur Erbengemeinschaft.

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