Freitag, 14. März 2014

Mediationsabwehr

Der 9. Deutsche Erbrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV begann am 13.03.2014 mit einer Auftaktveranstaltung in Berlin. Die Auftaktveranstaltung beschäftigte sich mit Alternativen zum Gerichtsverfahren. Rechtsanwalt Trimborn von Landenberg stellte das Schiedsverfahren und die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten vor. Rechtsanwalt Dr. Engel und Richterin am OLG Brackmann sprachen danach zur Mediation.

Danach gab es eine Diskussion zwischen den Kollegen, bei der insbesondere zur Mediation sehr unterschiedliche Standpunkte geäußert wurden. Frau Brackmann schilderte intensiv, wie sie Mediationsverfahren führt. Mediatoren finden die Mediation naturgemäß super. Sie sehen am Ende eine Einigung zwischen den Parteien. Diese Einigung beruht darauf, dass die Parteien ihre Probleme selbst lösen. Daraus soll dann eine "Win-win-Situation" entstehen. Ist das wirklich so einfach?

Wenn die Mediation über den grünen Klee gelobt wird, bin ich immer skeptisch. Der Kollege Lauck aus Dresden brachte dies aus meiner Sicht in einem Wortbeitrag zutreffend auf den Punkt. Er führte aus, dass er drei Mediationen erlebt habe. Dabei habe er den Eindruck gewonnen, dass die Mediation immer für denjenigen nachteilig sei, der intellektuell oder emotional schwächer sei. In einer Mediation habe er mit Engelszungen auf seinen Mandanten einreden müssen, damit er die Vereinbarung nicht unterschreibe. In den beiden anderen Fällen habe er den Mediator gewähren lassen, weil der Gegner die schwächere Partei war.

Für mich führt das zu der Erkenntnis, dass sich eine neue Disziplin herausbilden muss, falls sich die Mediation durchsetzt. Ich nenne sie Mediationsabwehr. Die Mediatoren folgen bestimmten Konzepten und Spielregeln. Wer diese Spielregeln kennt, kann die Mediation in seinem Sinn beeinflussen. Wichtig ist es, dass man seine Ziele vorher festlegt und währed des Verfahrens nicht aus den Augen verliert. Letztlich beruht die Mediation darauf, dass der Mediator psychische Veränderungen bei den Beteiligten herbeiführen will. Wer allergisch gegen solche Manipulationen ist, sollte versuchen, dass die Veränderung beim Gegner stattfindet.

Es gibt also zwei Stufen. In der ersten Stufe geht es darum, ohne Schaden aus der Mediation herauszukommen. In der zweiten Stufe kann man sehen, ob es als Bonus sogar noch eine interessengerechte Einigung gibt. In der Regel lässt sich eine solche Einigung aber auch außergerichtlich ohne Mediator erreichen, wenn beide Parteien von einem Rechtsanwalt vertreten sind, der sein Handwerk versteht. Eine Ausnahme sind Fälle, in denen eine umstrittene Frage nur so oder anders entschieden werden kann und sich die Parteien nicht auf die Hälfte einigen wollen.

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