Dienstag, 3. Juni 2014

Keine Entscheidung gegen richterlichen Hinweis

Wenn ein Gericht einen richterlichen Hinweis erteilt, dann darf es nicht ohne Vorwarnung entgegengesetzt entscheiden (BGH, Beschluss vom 28.04.2014 - VI ZR 530/12).

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs betrifft ein Verfahren über einen Verkehrsunfall. Er ist aber auch für das Erbrecht von Bedeutung. Das Oberlandesgericht hatte einen Hinweis erteilt, wonach der Beklagte in der Berufung gewinnen müsste. Im Urteil überlegte es sich das Oberlandesgericht dann anders und der Kläger gewann. Der Bundesgerichtshof benötigte nur wenige Absätze, um darin einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör zu erkennen.

Das Oberlandesgericht hätte der Beklagten die Möglichkeit geben müssen, sich zu der geänderten Rechtsauffassung zu äußern. Möglicherweise hätte die Beklagte gute Argumente angeführt, die das Oberlandesgericht wieder umgestimmt hätten. Möglicherweise hätte die Beklagte auch als Reaktion auf die neue Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts weiteren Sachvortrag gebracht.

Der Rechtsstreit geht jetzt zurück zum Berufungsgericht. Dieses muss das weitere Vorbringen der Beklagten beachten und den Streit auf dieser Basis neu entscheiden. Dabei hat die Beklagte aber einen schweren Stand, da das Oberlandesgericht sich schon einmal gegen sie entschieden hat und viele Richter erfahrungsgemäß schlecht damit klar kommen, wenn ihre Entscheidung von der höheren Instanz aufgehoben wird.

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