Darüber entschied das OLG Stuttgart im Beschluss vom 26.01.2016 - 19 W 78/15, Zerb 2016, 107. Es kommt darauf an, ob der Erbe alle zumutbaren Nachforschungen vorgenommen hat, um mögliche Schenkungen zu entdecken.
Die Erblasserin hatte monatliche Einhünfte in Höhe von 1.720 €. Bei ihrem Tod war nahezu kein Geld auf den Konten. In solchen Fällen sind Schenkungen wahrscheinlich. Daher muss weiter nachgeforscht werden.
- Die Erben müssen die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre bei der Bank anfordern und alle "einen bestimmten Betrag" übersteigenden Verfügungen auflisten, wenn es sich dabei um Schenkungen handeln könnte. Leider nannte das OLG Stuttgart keinen Betrag. Wenn die Kontoauszüge 1.500 € kosten, dann ist das nicht unverhältnismäßig.
- Die Erben müssen alle Kinder und Enkel fragen, ob sie Geschenke erhalten haben. Schriftlich müssen diese sich aber nicht äußern.
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