Donnerstag, 22. März 2018

Rechtsfehler in Ku'damm 59

Gestern lief der dritte Teil der Serie Ku'damm 59 im ZDF. Dort hatte der Unternehmer Franck seinen Sohn zunächst enterbt, dann aber in testierunfähigen Zustand zu seinem Alleinerben eingesetzt. Irgendwann teilt ein Vorstandsmitglied Herrn Franck junior dann mit, dass er eben doch kein Erbe ist, sondern nur den Pflichtteil erhält. Das mache dann 26% der Anteile anstelle von 52%. Später heißt es noch, dass Franck junior seine Anteile verkaufen wolle. Wer bitte hat diesen rechtlichen Unsinn verzapft?

Der Pflichteilsanspruch ist ein Geldanspruch! Der Pflichtteilsberechtigte erhält nach § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB die "Hälfte des Wertes" des gesetzlichen Erbteils. Die Hälfte des Wertes bedeutet Geld und nicht die Hälfte der Aktien.

Für alles weitere möchte ich auf meinen Ratgeber zum Pflichtteilsrecht verweisen.

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