Ein Miterbe hat einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn der Erblasser mehr verschenkt hat, als sich noch im Nachlass befindet. (Dabei spielen dann noch die Abschmelzung der Schenkungen um jährlich 1/10 und die Indexierung wegen des Geldwertverfalls eine Rolle.) Kann der Miterbe diesen Pflichtteilsergänzungsanspruch sofort geltend machen oder muss er bis zur Erbauseinandersetzung warten? Warum bitte sollte er warten müssen? Es ist doch eine ganz normale Nachlassverbindlichkeit.
Trotzdem sind Richter auf die Idee gekommen, dass der Anspruch nur zusammen mit der Erbauseinandersetzung geltend gemacht werden kann. Dagegen wendet sich Dr. Andreas Schindler in einem überzeugenden Aufsatz in der ErbR 2018, 185. Der Erblasser könnte ja sonst den Pflichtteilsergänzungsanspruch aushebeln, indem er die Teilung des Nachlasses auf lange Zeit ausschließt.
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