Das OLG Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 08.12.2021 - 12 U 110/21, dass der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten auch durch ein Gutachten des Ortsgerichts in Hessen erfüllt werden kann. Dabei stellte das OLG Frankfurt die Tatsachenbehauptung auf, dass die Mitglieder des Ortsgerichts über eine besondere Sachkunde für Grundstücksbewertungen verfügen. Wer so ein Gutachten schon einmal gesehen hat, fragt sich, ob das wohl stimmen kann.
Lesenswert ist dazu nun eine Anmerkung von Oster, ErbR 2022, 162. Dieser legt dar, dass die Mitglieder des Ortsgerichts keine Ahnung von Grundstücksbewertungen haben müssen und diese oft auch nicht haben.
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