Das OLG Koblenz hat mit seinem Beschluss vom 03.09.2021 - 12 U 752/21 - einen neuen Aspekt zu den Vollmachtsmissbrauchsfällen hinzugefügt. Wenn die Erben des Vollmachtgebers den Bevollmächtigten zu unrecht auf Zahlung in Anspruch nehmen, müssen sie dessen Anwaltskosten tragen. Dies lässt sich mit einer Pflichtverletzung aus dem Grundverhältnis begründen. Die Erben dürfen Rechnungslegung verlangen, aber nicht ohne Grund den Vorwurf erheben, dass ein Vollmachtsmissbrauch vorlag.
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