Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 20.12.2023 - 3 U 8/23) musste sich mit einem Vermächtnis über 1/3 des Barvermögens befassen. Die Frage ist: Was ist "Barvermögen"? Bargeld, Konten, Aktien, andere tolle Anlageformen? Dazu kommt es auf das Verständnis des Erblassers an. Dieses konnte aber nicht ermittelt werden.
Also greift der Jurist hilfsweise auf das allgemeine Wortverständnis zurück. Dieses besteht nach Ansicht des OLG Oldenburg darin, dass Barvermögen das Bargeld und alle "bei Banken befindlichen sofort verfügbaren Gelder" umfasst, nicht aber Wertpapiere. Wenn jemand auch die Wertpapiere meine, dann verwende er den Begriff "Kapitalvermögen". (Den verwendet in meinem Wahrnehmungsberich allerdings niemand.)
Was ist davon zu halten? Kann sein, muss nicht sein. Die Kritik besteht darin, dass das Gericht seine Überzeugung scheinbar nur aus seinem eigenen persönlichen Anschauungskreis bezieht, ohne auf sprachwissenschaftliche Erkenntnisse zurückzugreifen.
In der Testamentsgestaltung müssen Begriffe wie Barvermögen oder Geldvermögen immer näher erläutert werden.
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