Das statistische Bundesamt gibt Tabellen zum Verbraucherpreisindex heraus, die wir für die sogenannte Indexierung benötigen ( https://www.erbrecht-papenmeier.de/ratgeber/indexierung.php ). Dabei geht es darum, dass der Geldwertverfall herausgerechnet wird, wenn wir unseren Berechnungen Werte zugrunde legen.
Die bisherige Berichtsform wurde eingestellt und in anderer Form fortgesetzt ( https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Publikationen/Downloads-Verbraucherpreise/verbraucherpreisindex-lange-reihen-pdf-5611103.html ). Da ist noch nicht das Problem. Was aber unverständlich, wissenschaftlich unvernünftig und einfach nur ärgerlich ist, ist die Tasache, dass das statistische Bundesamt regelmäßig das Bezugsjahr ändert, auf das sich die Zahlen beziehen (zuletzt 2015 = 100, jetzt 2020 = 100). Dadurch ergeben sich rundungsbedingte Abweichungen. Dies wiederum führt dazu, dass alle Berechnungen aus der Vergangenheit falsch sind, wenn wir die neuen Zahlen zugrunde legen. Dabei kann sich bei einer Schenkung von 100.000 € eine Differenz von 100 € und mehr ergeben.
Richtig wäre es, dass ein Bezugsjahr als 100 gesetzt wird und dies dann immer so bleibt. Dann werden zwar die Zahlen immer höher, aber das ist kein Problem. Stattdessen wird Zahlenkosmetik betrieben, wodurch zusätzliche Rechtsunsicherheit entsteht.
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