Ein Testamentsvollstrecker erhält eine angemessene Vergütung, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2221 BGB). Darüber, was angemessen ist, lässt sich trefflich streiten. Daher haben verschiedene Autoren Tabellen erstellt. Die bekannteste Tabelle ist die Tabelle des Deutschen Notarvereins, die auch "neue Rheinische Tabelle" genannt wird. Bemerkenswert ist hierzu ein Aufsatz von Zimmermann, ErbR 2024, 250, in dem dieser im Detail darlegt, warum aus seiner Sicht die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins nicht zu einer angemessenen, sondern zu einer überhöhten Vergütung führen.
Der Deutsche Notarverein ist derzeit dabei, seine Vergütungsempfehlungen zu überarbeiten. Zugleich wird in der Literatur vermehrt eine zeitbasierte Vergütung empfohlen, wie sie zum Beispiel ein Nachlasspfleger erhält. Es bleibt damit abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung dazu positioniert.
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