Als Fachanwalt für Erbrecht muss ich regelmäßig Akteneinsicht in Nachlassakten nehmen. Das passiert sinnvollerweise so, dass ich mir eine Kopie der Nachlassakte schicken lasse (bzw. elektronische Akteneinsicht nehme, wo das schon geht). Auf die Aktenkopie gibt es einen Anspruch aus § 13 Absatz 3 Satz 1 FamFG. Dafür entstehen (überschaubare) Kopierkosten.
In regelmäßigen Abständen schreibt mir ein Nachlassgericht, dass es die Nachlassakte ans Amtsgericht Chemnitz übersandt habe, damit ich dort Akteneinsicht nehmen kann. Warum bitte? Das habe ich doch gar nicht beantragt! Der Aufwand ist viel höher. Das Amtsgericht Chemnitz wird beschäftigt. Ich muss dort hinfahren. Am Ende muss die Akte trotzdem kopiert werden, weil ich mir nicht alles merken kann und weil ich zu diesem Zeitpunkt teilweise noch gar nicht weiß, worauf es später einmal ankommt.
Also schreibe ich dem Nachlassgericht, dass ich bitte meine Aktenkopie möchte, so wie ich es beantragt habe. Zudem schreibe ich dem Amtsgericht Chemnitz, dass es die Akte bitte wieder zurückschicken soll, damit das Nachlassgericht eine Aktenkopie fertigen kann. Es entsteht eine Menge sinnloser Aufwand. Wenn ich mir vorstelle, dass das dann nicht nur mir so geht, sondern auch anderen Anwälten, scheint es hier erhebliches Verbesserungspotential zu geben, um die überlastete Rechtspflege zu entlasten.
Ich schreibe dies, weil in meiner Postmappe gerade wieder ein Schreiben eines Nachlassgerichts liegt:
"In der Nachlassangelegenheit ...
übersenden wir die Nachlassakte zum Amtsgericht Chemnitz, damit Sie dort Akteneinsicht nehmen können.
Vereinbaren Sie bitte dort einen Termin."
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