Seit Anfang des Jahres können Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten zeitlich befristet vertreten. Die Einzelheiten sind umständlich geregelt. Jetzt gibt es erste Erfahrungen in einem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt vom 15.01.2023 - 43 XVII 178/23. Darin stellte das Gericht fest, dass eine Sprachbarriere das Ehegattenvertretungsrecht nicht ausschließe, da keine Eignungsprüfung des Ehegatten stattfinde.
Darüber hinaus meinte das Amtsgericht Frankfurt, dass es keinerlei Ermittlungspflichten habe, da sich der Arzt das Vorliegen der Ausschlussgründe versichern lassen müsse. Ob das richtig ist, wird die Zukunft zeigen.
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