Es ist ein typischer Fall: Der Vater stirbt. Die Kinder schlagen die Erbschaft aus, damit sie bei der Mutter verbleibt. Danach realisieren sie, dass stattdessen z.B. die Eltern oder Geschwister des Erblassers mit erben. Lässt sich dies durch eine Anfechtung retten? Darüber streiten die Juristen seit vielen Jahren. Der BGH setzt darunter mit dem Beschluss vom 22.03.2023 - IV ZB 12/22 einen Schlussstrich. Die Anfechtung ist nicht möglich. Es handelt sich um einen Motivirrtum. Wer ausschlägt soll sich vorher informieren, welche mittelbaren Folgen seine Ausschlagungserklärung hat. Das gilt auch dann, wenn man von der Existenz der Geschwister des Erblassers gar keine Kenntnis hat. Daher sollte die lenkende Erbausschlagung insgesamt vermieden werden. Stattdessen kann der Erbteil auf die Mutter übertragen werden, auch wenn das mehr kostet.
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