Das OLG Koblenz hat mit seinem Beschluss vom 03.09.2021 - 12 U 752/21 - einen neuen Aspekt zu den Vollmachtsmissbrauchsfällen hinzugefügt. Wenn die Erben des Vollmachtgebers den Bevollmächtigten zu unrecht auf Zahlung in Anspruch nehmen, müssen sie dessen Anwaltskosten tragen. Dies lässt sich mit einer Pflichtverletzung aus dem Grundverhältnis begründen. Die Erben dürfen Rechnungslegung verlangen, aber nicht ohne Grund den Vorwurf erheben, dass ein Vollmachtsmissbrauch vorlag.
Freitag, 8. Juli 2022
OLG Koblenz: Erbe muss Anwaltskosten des Bevollmächtigten tragen, wenn Forderung unberechtigt
Freitag, 13. Mai 2022
Nacherstellung der Kontoauszüge auf Kosten der Erbengemeinschaft
Das OLG Naumburg entschied am 22.07.2021 (2 U 1/21), dass die Kontoauszüge auf Kosten der Erbengemeinschaft nacherstellt werden können, wenn ein Vollmachtsmissbrauch im Raum steht. Der Bevollmächtigte war ein Miterbe und hatte sich geweigert, die Kontoauszüge herauszugeben.
Die Nacherstellung der Kontoauszüge sei eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung. Im Streitfall hatte sich die Mehrheit der Erben dafür entschieden. Nach § 2038 Absatz 1 Satz 2 BGB kann aber auch ein Minderheitserbe Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung erzwingen.
Hilfsweise stützte das OLG Naumburg seine Entscheidung auf eine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag. Wie dabei ein entgegenstehender Wille anderer Miterben übergangen werden soll, hat uns das OLG Naumburg leider nicht verraten. Ein Fall des § 679 BGB lag nicht vor. Daher dürfte nur der Weg über die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung zum Ziel führen, derjenige über die Geschäftsführung ohne Auftrag aber nicht.