Nach der neueren Rechtsprechung kann die Erbfolge auch durch eine Testamentskopie nachgewiesen werden. Was ist nun aber, wenn die Echtheit der Kopie bestritten wird? Ich kenne aus eigenen Verfahren einen Schriftsachverständigen aus Dresden, der in seine Gutachten hineinschreibt, die Echtheit einer Kopie könne nicht geprüft werden.
Eigenartigerweise scheint das anderswo aber doch möglich zu sein. So beschäftigte sich das KG Berlin im Beschluss vom 03.08.2018 - 6 W 52/18 - mit der Frage, ob eine Testamentskopie echt ist. Dort finden sich Ausführungen dazu, dass der Sachverständige feststellen konnte, dass eine Echtheit wesentlich wahrscheinlicher sei als eine Fälschung.
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Freitag, 16. November 2018
Freitag, 16. Juni 2017
OLG Dresden sieht Ermittlungspflichten des Notars sehr eng
Im Fall des OLG Dresden (Beschluss vom 27.07.2016 - 17 W 666/16, NotBZ 2017, 48) hatte der Erbe ein notarielles Nachlassverzeichnis vorgelegt. Der Pflichtteilsberechtigte sah dieses Nachlassverzeichnis als unzureichend an, weil die Notarin nicht ausreichend ermittelt hatte. Das Landgericht Chemnitz sah das auch so und verhängte gegen den Erben ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 €. Das OLG Dresden hob diesen Beschluss auf. Weder müsse der Notar bei örtlichen Banken anfragen, noch müsse er Kontoauszüge sichten. Der Beschluss ist kurz und falsch.
Donnerstag, 7. Juli 2016
Grundrechte gelten nicht für jeden
Es gibt im Grundgesetz Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte, die im Erbrecht eine große Rolle spielen. Leider kann das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Vorschrift im Verfahrensrecht einen Nichtannahmebeschluss erlassen, so dass die Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte leer laufen.
Montag, 2. Mai 2016
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen hob mit seinem Beschluss vom 21.04.2016 (Vf. 145-IV-15) einen Beschluss des OLG Dresden auf, in dem dieses Prozesskostenhilfe versagt hatte.
Was war passiert? Ich hatte eine Stufenklage im Pflichtteilsrecht erhoben. In der Auskunftsstufe stritten wir darum, ob die Auskünfte der Erbin genügen. Das Landgericht Chemnitz bejahte dies, ohne meine Einwendungen so richtig zur Kenntnis zu nehmen. Und schwuppdiwupp gab es ein Teilurteil gegen meine Mandantin, das noch dazu als "Endurteil" bezeichnet war. Ich beantragte Prozesskostenhilfe für eine Berufung. In diesem Verfahren hatte das OLG Dresden dann die nächste Überraschung für uns bereit. Die Beschwer meiner Mandantin betrage nur 600 €. (Die Berufung ist erst ab über 600 € zulässig). Das teilte uns das OLG Dresden in dem Beschluss mit, in dem der Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen wurde. Wie kam das OLG Dresden darauf? Ich hatte in der Klage einen vorläufigen Streitwert von 6.000 € angegeben. Das OLG Dresden nahm davon 1/10 = 600 €. Nur hatten sich die Erwartungen meiner Mandantin wegen der zwischenzeitlichen Auskünfte auf etwa 20.000 € erhöht. Das teilte ich dem OLG Dresden in der Anhörungsrüge mit, aber auch dort erhielten wir nur eine Zurückweisung. Und damit war der Rechtsweg zu Ende. Doch zum Glück gab es dann noch den Sächsichen Verfassungsgerichtshof.
Was war passiert? Ich hatte eine Stufenklage im Pflichtteilsrecht erhoben. In der Auskunftsstufe stritten wir darum, ob die Auskünfte der Erbin genügen. Das Landgericht Chemnitz bejahte dies, ohne meine Einwendungen so richtig zur Kenntnis zu nehmen. Und schwuppdiwupp gab es ein Teilurteil gegen meine Mandantin, das noch dazu als "Endurteil" bezeichnet war. Ich beantragte Prozesskostenhilfe für eine Berufung. In diesem Verfahren hatte das OLG Dresden dann die nächste Überraschung für uns bereit. Die Beschwer meiner Mandantin betrage nur 600 €. (Die Berufung ist erst ab über 600 € zulässig). Das teilte uns das OLG Dresden in dem Beschluss mit, in dem der Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen wurde. Wie kam das OLG Dresden darauf? Ich hatte in der Klage einen vorläufigen Streitwert von 6.000 € angegeben. Das OLG Dresden nahm davon 1/10 = 600 €. Nur hatten sich die Erwartungen meiner Mandantin wegen der zwischenzeitlichen Auskünfte auf etwa 20.000 € erhöht. Das teilte ich dem OLG Dresden in der Anhörungsrüge mit, aber auch dort erhielten wir nur eine Zurückweisung. Und damit war der Rechtsweg zu Ende. Doch zum Glück gab es dann noch den Sächsichen Verfassungsgerichtshof.
Mittwoch, 6. April 2016
Selbständiges Beweisverfahren bei Geschäftsunfähigkeit
Selbständige Beweisverfahren kennt man aus dem Mietrecht und Baurecht. Dort werden regelmäßig Gutachten eigenholt, bevor der eigentliche Rechtsstreit losgeht. Wie steht es damit im Erbrecht, speziell zur Frage der Geschäftsunfähigkeit?
Nehmen wir zum Beispiel an, dass ein Vollmachtgeber mit zweifelhaftem Gesundheitszustand eine Vorsorgevollmacht widerruft. Oder ein Elternteil überträgt ein Grundstück, obwohl er schon deutliche Orientierungsschwierigkeiten hat. Dann wäre es schön, wenn man die Geschäftsfähigkeit begutachten lassen könnte, bevor sich der Gesundheitszustand ändert oder der Betroffene stirbt. Bisher kenne ich dazu keine Fälle aus der Praxis. Wenn Sie mutig sind, probieren wir das gern aus.
Nehmen wir zum Beispiel an, dass ein Vollmachtgeber mit zweifelhaftem Gesundheitszustand eine Vorsorgevollmacht widerruft. Oder ein Elternteil überträgt ein Grundstück, obwohl er schon deutliche Orientierungsschwierigkeiten hat. Dann wäre es schön, wenn man die Geschäftsfähigkeit begutachten lassen könnte, bevor sich der Gesundheitszustand ändert oder der Betroffene stirbt. Bisher kenne ich dazu keine Fälle aus der Praxis. Wenn Sie mutig sind, probieren wir das gern aus.
Montag, 14. Dezember 2015
BGH zu Kosten im Erbscheinsverfahren: Das Gericht kann (fast) machen, was es will.
Das Gericht kann im Erbscheinsverfahren die Kosten verteilen, wie es will, solange es nicht ausnahmsweise sein Ermessen nachweislich fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - IV ZB 35/15).
Wenn jemand ein streitiges Erbscheinsverfahren führt, dann wüsste er auch gern, welches Kostenrisiko er trägt. Das Problem ist § 81 Absatz 1 FamFG:
Wenn jemand ein streitiges Erbscheinsverfahren führt, dann wüsste er auch gern, welches Kostenrisiko er trägt. Das Problem ist § 81 Absatz 1 FamFG:
"(1) Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. ..."Diese Vorschrift ist nichts anderes als gesetzlich normierte Willkür. Wenn dem Richter die Nase eines Beteiligten nicht passt, kann er ihm die Kosten auferlegen. Er muss lediglich bei der Begründung etwas aufpassen. Diese Verfahrensweise hat nun auch der Bundesgerichtshof bestätigt.
Freitag, 4. September 2015
OLG Celle: Kein Teilurteil über den unstreitigen Pflichtteil
Das OLG Celle hob mit seinem Urteil vom 23.07.2015 (6 U 34/15) ein Teilurteil des Landgerichts Lüneburg auf. In dem Teilurteil des Landgerichts Lüneburg war der Beklagte verurteilt worden, den unstreitigen Pflichtteilsbetrag zu zahlen. Was bisher üblich war, ist beim OLG Celle unzulässig.
Im Fall des OLG Celle ging es um eine Stufenklage. Damit wird regelmäßig beantragt:
Anders ist das beim OLG Celle. Was sonst überall funktioniert, ist dort unzulässig.
Im Fall des OLG Celle ging es um eine Stufenklage. Damit wird regelmäßig beantragt:
- Auskunft
- ggf. eidesstattliche Versicherung
- Wertermittlung
- Zahlung
Anders ist das beim OLG Celle. Was sonst überall funktioniert, ist dort unzulässig.
Montag, 23. März 2015
Rechtsschutzversicherung für Erbrecht
Es gibt jetzt eine Rechtsschutzversicherung, die Erbrecht in beachtlichem Umfang einschließt.
Rechtsschutzversicherungen sind im Erbrecht selten. Meistens wird nur die Erstberatung bezahlt (teilweise mit Selbstbehalt). Wenn mehr übernommen wird, ist es oft auf niedrige Beträge gedeckelt (z.B. 2.000 €). Interessant ist daher ein Angebot, von dem ich jetzt erfahren habe. Die Versicherung umfasst den Rechtsschutz im Erbrecht bis zu einem Betrag von 10.000 €. Zusätzlich kann einmalig ein Testament für 500 € erstellt werden. Dann gibt es noch einen erweiterten Beratungs-Rechtsschutz bis 1.000 €. Die Versicherung erfordert eine Wartezeit von einem Jahr.
Manchmal ist absehbar, dass es nach dem Erbfall zum Streit kommt. In diesem Fall ist so eine Versicherung eine gute Idee. Natürlich muss der Erbfall dann noch bis zum Ablauf der Wartefrist warten.
Der Jahresbeitrag beträgt 260,10 EUR ohne Selbstbehalt oder 185,79 EUR mit 150,- EUR Selbstbehalt. Wenn Sie Interesse haben, kann ich den Kontakt zu demjenigen herstellen, der mir von dem Vertrag berichtet hat.
Dienstag, 17. März 2015
Erbrecht am Landgericht Leipzig (3. Zivilkammer)
Ein Terminsbericht zu einer Verhandlung am Landgericht Leipzig.
Ich war heute zu einer Verhandlung am Landgericht Leipzig. In der Sache ging es um die Frage, ob die Übertragung eines Hausgrundstücks vom Erblasser an einen Sohn vor mehr als zehn Jahren der Pflichtteilsergänzung unterliegt. Die Eltern hatten sich ein Wohnungsrecht vorbehalten. Der Sohn durfte das Grundstück nicht veräußern und ohne Zustimmung der Eltern nicht verändern. Der Sohn hatte bereits vorher mit im Haus gewohnt. Die Nutzung änderte sich mit der Übergabe nicht. Aus meiner Sicht besteht in diesem Fall ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Aber um diese Frage geht es hier nicht. Die Verhandlung warf wieder einmal die Frage auf, ob das das Bild ist, das wir von unserer Justiz haben wollen.
Ich war heute zu einer Verhandlung am Landgericht Leipzig. In der Sache ging es um die Frage, ob die Übertragung eines Hausgrundstücks vom Erblasser an einen Sohn vor mehr als zehn Jahren der Pflichtteilsergänzung unterliegt. Die Eltern hatten sich ein Wohnungsrecht vorbehalten. Der Sohn durfte das Grundstück nicht veräußern und ohne Zustimmung der Eltern nicht verändern. Der Sohn hatte bereits vorher mit im Haus gewohnt. Die Nutzung änderte sich mit der Übergabe nicht. Aus meiner Sicht besteht in diesem Fall ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Aber um diese Frage geht es hier nicht. Die Verhandlung warf wieder einmal die Frage auf, ob das das Bild ist, das wir von unserer Justiz haben wollen.
Mittwoch, 4. März 2015
Terminsverlegung aus dienstlichen Gründen
Ich habe am 13.05.2014 eine Klage beim Landgericht Chemnitz eingereicht. Der erste Termin in der Angelegenheit wurde für den 31.03.2015 angesetzt. Und nun erhalte ich die folgende Verfügung:
Landgericht ChemnitzHier ist Sand im Getriebe. Eine funktionierende Justiz ist schneller. Wenn sie schon langsam ist, dann muss nicht noch zusätzlich der Richter abgeordnet werden. Das erinnert mich an den Spruch "justice delayed is justice denied".
- Zivilabteilung -
Aktenzeichen: ... O .../14
Verfügung
In dem Rechtsstreit
... ./. ...
wg. ...
wird der Termin (Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender Haupttermin) vom 31.03.2015 aufgehoben.
Die Aufhebung des Termins erfolgte aus dienstlichen Gründen. Der nunmehr zuständige Einzelrichter ist voraussichtlich bis Mitte/Ende März krankheits bedingt abwesend. Da dieser des weiteren zum 01.04.2015 an die StA Chemnitz abgeordnet wird, erscheint die Durchführung des Termins vom 31.03.2015 nicht sinnvoll.
Nach Verteilung der Verfahren Anfang April 2015 wird eine zeitnahe Terminierung erfolgen.
...
Vorsitzender Richter am
Landgericht
Samstag, 7. Februar 2015
Urteilsentwurf vor mündlicher Verhandlung
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist es in Ordnung, wenn ein Richter das Urteil bereits vor der mündlichen Verhandlung schreibt (BGH, Beschluss vom 20.08.2014 - VII B 32/14).
Der BFH führte dazu folgendes aus:
Der BFH führte dazu folgendes aus:
Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Übermittlung des Urteils ca. eineinhalb Stunden nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung kein Verfahrensverstoß. Selbst wenn die nicht näher substantiierte Behauptung des Klägers zuträfe, zumindest ein Urteilsentwurf habe zu Beginn der mündlichen Verhandlung bereits vorgelegen, wäre dies ein rechtlich nicht zu beanstandendes Verfahren der Terminsvorbereitung und Urteilsfindung. Es entspricht allgemeiner Übung, dass sich der Richter vor der mündlichen Verhandlung umfassend den gesamten Sach- und Streitstand erarbeitet und sich so in die Lage versetzt, dem gesetzlichen Gebot zu entsprechen, einen Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen (§ 79 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. dazu näher: Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 79 Rz 1). Dass dieses Vorgehen vielfach in einen Urteilsentwurf mündet, ist nicht nur ein Gebot rationeller Arbeitsweise, weil damit zugleich die Basis für die spätere Urteilsbegründung erarbeitet wird, es dient auch der Selbstkontrolle, weil auf diese Weise die Entscheidungserheblichkeit einzelner Punkte und die Entscheidungsreife des Falls besonders deutlich werden. Schließlich dient dieses Verfahren typischerweise nur einer vorläufigen Standortbestimmung, die sich infolge anderer oder besserer späterer Erkenntnisse bei der endgültigen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) als korrekturbedürftig erweisen kann (vgl. im Übrigen auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1959 1 BvR 53/56, BVerfGE 9, 213, 215), so dass in dieser Vorgehensweise keine Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör gesehen werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2006 X B 4/06, BFH/NV 2006, 1867). Sie zeigt vielmehr, dass das FG das Vorbringen der Beteiligten bis zur mündlichen Verhandlung sorgfältig zur Kenntnis genommen und verarbeitet hat (ausführlich BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604).Ist es tatsächlich üblich, dass Richter ihre Urteile bereits vor dre mündlichen Verhandlung schreiben - jedenfalls bei den Finanzgerichten? Rationell ist das übrigens nur, wenn der Richter in der Verhandlung kein einziges Argument hört, das sein Urteil in Frage stellt. Und wie groß wird wohl die Bereitschaft sein, den mühevoll gefertigten Urteilsentwurf zu ändern? Ich würde eher behaupten, dass ein Richter befangen ist, wenn er vor der mündlichen Verhandlung das Urteil schreibt.
Mittwoch, 4. Februar 2015
Befangenheit am OLG Celle
So geht das also in Celle? Ich durfte gestern eine Verhandlung erleben, die ihresgleichen sucht. Sie endete mit einem Befangenheitsantrag.
Es handelte sich um eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle. Es ging um einen Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten. In der ersten Instanz war dieser zum Teil abgelehnt worden. In der Berufung hatte die Beklagte einen weiteren Teil anerkannt. Und ein kleiner Teil war eben noch offen. Der Senat bestand aus drei Richtern, der mittlere hatte strenge Gesichtszüge und graues Haar. Das war der Vorsitzende. Er führte die gesamte Verhandlung. Die anderen Richter sprachen kein Wort.
Der Vorsitzende teilte mir mit, dass er meine Anträge anders verstehe als ich. Meine Erläuterungen wollte er nicht hören. Das Gericht lege die Anträge aus und nicht ich. Meine Stellungnahme unterband er zunächst. Danach setzte er den Steitwert bewusst niedrig fest. Ich fragte, ob er nicht vorher rechtliches Gehör gewähren wolle. Er verneite dies und diktierte den Beschluss. Danach führte er kurz in den Sach- und Streitstand ein und verkündete, dass meine Partei verlieren werde. Ich wies darauf hin, dass die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen ist. Die Anträge, um die es ging, finden sich genauso in einem Fachbuch. Damit ging es nicht nur um einen Einzelfall. Aber nein, die Revision wollte er nicht zulassen. Er empfahl mir die Zurücknahme der Berufung.
Es handelte sich um eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle. Es ging um einen Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten. In der ersten Instanz war dieser zum Teil abgelehnt worden. In der Berufung hatte die Beklagte einen weiteren Teil anerkannt. Und ein kleiner Teil war eben noch offen. Der Senat bestand aus drei Richtern, der mittlere hatte strenge Gesichtszüge und graues Haar. Das war der Vorsitzende. Er führte die gesamte Verhandlung. Die anderen Richter sprachen kein Wort.
Der Vorsitzende teilte mir mit, dass er meine Anträge anders verstehe als ich. Meine Erläuterungen wollte er nicht hören. Das Gericht lege die Anträge aus und nicht ich. Meine Stellungnahme unterband er zunächst. Danach setzte er den Steitwert bewusst niedrig fest. Ich fragte, ob er nicht vorher rechtliches Gehör gewähren wolle. Er verneite dies und diktierte den Beschluss. Danach führte er kurz in den Sach- und Streitstand ein und verkündete, dass meine Partei verlieren werde. Ich wies darauf hin, dass die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen ist. Die Anträge, um die es ging, finden sich genauso in einem Fachbuch. Damit ging es nicht nur um einen Einzelfall. Aber nein, die Revision wollte er nicht zulassen. Er empfahl mir die Zurücknahme der Berufung.
Donnerstag, 3. Juli 2014
Bezugsrecht - den Falschen verklagt?
Rätsel gibt mir ein Urteil des OLG Frankfurt vom 19.12.2012 (23 U 220/11) auf. In diesem Urteil wurde die Klage eines Bezugsberechtigten gegen eine Bank abgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Bezugsberechtigten zum BGH wurde zurückgewiesen. Ich frage mich, ob der Bezugsberechtigte den Falschen verklagt hat.
Worum ging es? Die Erblasserin hatte für ihr Patenkind ein Sparbuch über einen Betrag von 20.000 € angelegt. Das Patenkind sollte das Sparbuch nach dem Tod der Erblasserin erhalten. Darüber ist nach den Feststellungen des Gerichts ein Schenkungsvertrag zustande gekommen, der dadurch geheilt wurde, dass das Patenkind mit dem Tod der Erblasserin den Anspruch gegen die Bank erwarb.
Zwischen der Erblasserin und der Bank war jedoch vereinbart, dass die Erblasserin bzw. die Erbin den Sparvertrag widerrufen kann. Die Erbin erklärte diesen Widerruf dann auch.
Das Patenkind verklagte nun die Bank und verlangte den Betrag vom Sparbuch. Damit hatte es vor dem Landgericht noch Erfolg, es verlor aber vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Zu Recht. Es hätte gegen die Erbin klagen müssen.
Worum ging es? Die Erblasserin hatte für ihr Patenkind ein Sparbuch über einen Betrag von 20.000 € angelegt. Das Patenkind sollte das Sparbuch nach dem Tod der Erblasserin erhalten. Darüber ist nach den Feststellungen des Gerichts ein Schenkungsvertrag zustande gekommen, der dadurch geheilt wurde, dass das Patenkind mit dem Tod der Erblasserin den Anspruch gegen die Bank erwarb.
Zwischen der Erblasserin und der Bank war jedoch vereinbart, dass die Erblasserin bzw. die Erbin den Sparvertrag widerrufen kann. Die Erbin erklärte diesen Widerruf dann auch.
Das Patenkind verklagte nun die Bank und verlangte den Betrag vom Sparbuch. Damit hatte es vor dem Landgericht noch Erfolg, es verlor aber vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Zu Recht. Es hätte gegen die Erbin klagen müssen.
Stufenklage oder isolierte Auskunftsklage?
Wrede meint in einem Aufsatz (ErbR 2014, 275), dass im Pflichtteilsrecht die isolierte Auskunftsklage meist besser sei als die Stufenklage. Ich sehe das anders.
Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben mehrere Ansprüche, die aufeinander aufbauen: Auskunft, ggf. eidesstattliche Versicherung, ggf. Wertermittlung, Zahlung. Diese Ansprüche kann der Pflichtteilsberechtigte mit einer Stufenklage geltend machen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Pflichtteilsberechtigte zunächst auf Auskunft klagt und abwartet, was passiert.
Wrede bevorzugt die isolierte Auskunftsklage und führt dazu Kostengründe an. Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile der Stufenklage jedoch deutlich.
Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben mehrere Ansprüche, die aufeinander aufbauen: Auskunft, ggf. eidesstattliche Versicherung, ggf. Wertermittlung, Zahlung. Diese Ansprüche kann der Pflichtteilsberechtigte mit einer Stufenklage geltend machen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Pflichtteilsberechtigte zunächst auf Auskunft klagt und abwartet, was passiert.
Wrede bevorzugt die isolierte Auskunftsklage und führt dazu Kostengründe an. Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile der Stufenklage jedoch deutlich.
Freitag, 27. Juni 2014
Kopie der Anwaltsvollmacht
Wenn bei mir jemand eine Vollmacht unterzeichnet, bekommt er eine Kopie. Ich musste mit Erstaunen feststellen, dass das nicht überall Standard ist.
Ich habe schon mehrfach den folgenden Satz gehört: "Wenn ein Rechtsanwalt Erbrecht auf sein Schild schreibt, dann muss er doch auch Erbrecht können." Leider ist das eine Illusion. Ich bekomme nach wie vor Fälle, in denen die Mandanten erkennen mussten, dass ihr Rechtsanwalt sich mit dem Erbrecht übernommen hat.
So ärgerlich das ist, lässt sich in vielen Fällen noch etwas retten. Dazu muss aber zunächst das Mandat des bisherigen Rechtsanwalts beendet werden. Dann ist es schlecht, wenn der Mandant nicht weiß, was er eigentlich unterschrieben hat. Sie sollten daher als Mandant darauf bestehen, dass Sie eine Kopie von jedem Schriftstück erhalten, das Sie unterschrieben haben. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, ist es aber scheinbar noch nicht.
Ich habe schon mehrfach den folgenden Satz gehört: "Wenn ein Rechtsanwalt Erbrecht auf sein Schild schreibt, dann muss er doch auch Erbrecht können." Leider ist das eine Illusion. Ich bekomme nach wie vor Fälle, in denen die Mandanten erkennen mussten, dass ihr Rechtsanwalt sich mit dem Erbrecht übernommen hat.
So ärgerlich das ist, lässt sich in vielen Fällen noch etwas retten. Dazu muss aber zunächst das Mandat des bisherigen Rechtsanwalts beendet werden. Dann ist es schlecht, wenn der Mandant nicht weiß, was er eigentlich unterschrieben hat. Sie sollten daher als Mandant darauf bestehen, dass Sie eine Kopie von jedem Schriftstück erhalten, das Sie unterschrieben haben. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, ist es aber scheinbar noch nicht.
Dienstag, 3. Juni 2014
Keine Entscheidung gegen richterlichen Hinweis
Wenn ein Gericht einen richterlichen Hinweis erteilt, dann darf es nicht ohne Vorwarnung entgegengesetzt entscheiden (BGH, Beschluss vom 28.04.2014 - VI ZR 530/12).
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs betrifft ein Verfahren über einen Verkehrsunfall. Er ist aber auch für das Erbrecht von Bedeutung. Das Oberlandesgericht hatte einen Hinweis erteilt, wonach der Beklagte in der Berufung gewinnen müsste. Im Urteil überlegte es sich das Oberlandesgericht dann anders und der Kläger gewann. Der Bundesgerichtshof benötigte nur wenige Absätze, um darin einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör zu erkennen.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs betrifft ein Verfahren über einen Verkehrsunfall. Er ist aber auch für das Erbrecht von Bedeutung. Das Oberlandesgericht hatte einen Hinweis erteilt, wonach der Beklagte in der Berufung gewinnen müsste. Im Urteil überlegte es sich das Oberlandesgericht dann anders und der Kläger gewann. Der Bundesgerichtshof benötigte nur wenige Absätze, um darin einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör zu erkennen.
Freitag, 25. April 2014
Videobeweis als Beweissicherung
Eine (nicht heimlich angefertigte) Videoaufzeichnung eines Gesprächs ist ein zulässiges Beweismittel (Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 15.01.2014 - VerfGH 179/12).
Zwei Geschwister stritten um Schmerzensgeld. Die Mutter war Zeugin. Sie verstarb, bevor sie aussagen konnte. Der Bruder hatte vorher zur Beweissicherung ein zweistündiges Gespräch mit seiner Mutter auf Video aufgezeichnet. Die Instanzgerichte weigerten sich, das Video anzuschauen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied, dass diese Weigerung den Bruder in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzte.
Zwei Geschwister stritten um Schmerzensgeld. Die Mutter war Zeugin. Sie verstarb, bevor sie aussagen konnte. Der Bruder hatte vorher zur Beweissicherung ein zweistündiges Gespräch mit seiner Mutter auf Video aufgezeichnet. Die Instanzgerichte weigerten sich, das Video anzuschauen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied, dass diese Weigerung den Bruder in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzte.
Dienstag, 18. Februar 2014
Haftungsfall bei der Erbenhaftung?
In einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 16.10.2013 - 5 S 12/13 - hatte ein Erblasser Mietschulden. Nach dem Tod verlangte der Vermieter das Geld von den Erben. Ein Miterbe zahlte freiwillig und nahm sodann den anderen Miterben auf Erstattung in Anspruch.
In der Berufungsinstanz gewann der Kläger in der Höhe der Hälfte der Mietschulden. Der Beklagte muss diesen Betrag nun aus seinem Eigenvermögen bezahlen. Zudem muss er die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits tragen. Hätte er sich richtig verteidigt, wäre das nicht passiert. Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten wurde. Falls ein Rechtsanwalt tätig war, hat er vermutlich einen Haftungsfall gebaut.
In der Berufungsinstanz gewann der Kläger in der Höhe der Hälfte der Mietschulden. Der Beklagte muss diesen Betrag nun aus seinem Eigenvermögen bezahlen. Zudem muss er die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits tragen. Hätte er sich richtig verteidigt, wäre das nicht passiert. Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten wurde. Falls ein Rechtsanwalt tätig war, hat er vermutlich einen Haftungsfall gebaut.
Dienstag, 3. Dezember 2013
Beweiswürdigung zu kurz = Gehörsverstoß
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des OLG Naumburg teilweise kassiert, weil die Beweiswürdigung zu kurz ausgefallen war (ein Halbsatz). (BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VII ZR 11/12)
Der Beschluss des BGH vom 31.07.2013 stammt aus dem privaten Baurecht. Er ist aber auch für das Erbrecht wichtig, wenn Zeugenaussagen als Beweismittel angeboten werden. Der BGH hatte die Gelegenheit, den Rechtsstreit an das OLG Naumburg zurückzuverweisen, nachdem dieses seiner Pflicht zur umfassenden Beweiswürdigung nicht nachgekommen war.
Der Beschluss des BGH vom 31.07.2013 stammt aus dem privaten Baurecht. Er ist aber auch für das Erbrecht wichtig, wenn Zeugenaussagen als Beweismittel angeboten werden. Der BGH hatte die Gelegenheit, den Rechtsstreit an das OLG Naumburg zurückzuverweisen, nachdem dieses seiner Pflicht zur umfassenden Beweiswürdigung nicht nachgekommen war.
Dienstag, 12. November 2013
Eine Begutachtung darf nicht stattfinden, wenn einer Partei der Zutritt verweigert wird
Ein Sachverständiger ist befangen, wenn er eine Begutachtung durchführt, obwohl eine Partei der anderen den Zutritt verweigert hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2013 - 5 W 64/14).
Im Erbrecht streiten die Parteien hin und wieder über den Wert eines Hausgrundstücks, in dem eine Partei wohnt. Häufig wohnt der Ehegatte oder Lebensgefährte des Erblassers weiterhin in dessen Wohnung. Teilweise wohnt ein Kind des Erblassers mit in dessen Haus.
Im Fall des Oberlandesgerichts Saarbrücken musste der Wert des Hausgrundstücks in einem Gerichtsverfahren ermittelt werden. Das Gericht wählt dazu einen Sachverständigen aus. Der Sachverständige muss das Grundstück besichtigen, um es zu bewerten. In der Praxis läuft das so ab, dass ein Ortstermin stattfindet. Zu diesem Termin laufen der Sachverständige, die Parteien und teilweise auch deren Rechtsanwälte durch das Haus - Zimmer für Zimmer, vom Keller bis zum Dachboden. Das gefällt der Partei, die im Haus wohnt, in der Regel nicht.
Im Erbrecht streiten die Parteien hin und wieder über den Wert eines Hausgrundstücks, in dem eine Partei wohnt. Häufig wohnt der Ehegatte oder Lebensgefährte des Erblassers weiterhin in dessen Wohnung. Teilweise wohnt ein Kind des Erblassers mit in dessen Haus.
Im Fall des Oberlandesgerichts Saarbrücken musste der Wert des Hausgrundstücks in einem Gerichtsverfahren ermittelt werden. Das Gericht wählt dazu einen Sachverständigen aus. Der Sachverständige muss das Grundstück besichtigen, um es zu bewerten. In der Praxis läuft das so ab, dass ein Ortstermin stattfindet. Zu diesem Termin laufen der Sachverständige, die Parteien und teilweise auch deren Rechtsanwälte durch das Haus - Zimmer für Zimmer, vom Keller bis zum Dachboden. Das gefällt der Partei, die im Haus wohnt, in der Regel nicht.
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