Dienstag, 22. März 2016

OLG Dresden zur Pflichtteilsergänzung beim Wohnungsrecht

Am 12.03.2016 hielt der Richter am Bundesgerichtshof Karczewski einen Vortrag auf dem Erbrechtstag in Berlin zu aktuellen Entscheidungen des BGH. Er erwähnte darin auch, dass eine Revisionsentscheidung zu der Frage ansteht, ob die Zehjahresfrist beim Pflichtteilsergänzungsanspruch auch gilt, wenn Eltern einem Kind das Haus übertragen und sich ein Wohnungsrecht an einem Teil des Hauses vorbehalten. Bei "normalen" Schenkungen gibt es nach zehn Jahren keine Pflichtteilsergänzung (§ 2325 Abs. 3 S. 2 BGB). Das müsste aber anders sein, wenn sich der Schenker ein Wohnungsrecht vorbehält und sich auch sonst an der Nutzung des Hauses nichts ändert. Herr RiBGH Karczewski sagte, dass die Vorentscheidung des OLG Dresden nicht veröffentlich sei. Dies darf ich hier korrigieren: Das Urteil des OLG Dresden vom 30.09.2015 ist unter http://www.iww.de/ee/quellenmaterial/id/180479 veröffentlicht und wurde in EE 2015, 203 besprochen.

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