Der Verzicht auf einen Nießbrauch ist eine Schenkung an den Eigentümer des Grundstücks (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017 - I-7 U 119/16, ZEV 2017, 531). Was bedeutet das für den Pflichtteilsberechtigten? Er hat einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem Wert des Nießbrauchs zum Zeitpunkt des Verzichts.
Hier lesen Sie mehr zum Pflichtteilsergänzungsanspruch.
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