Das OLG Bamberg versagte einem Ersatznacherben die Erbenstellung, weil dessen Mutter nach § 2306 BGB die Erbschaft ausgeschlagen und ihren Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hatte. Es begründete dies mit der Doppelbegünstigungstheorie (OLG Bamberg, Urteil vom 23.04.2013 - 5 U 34/12).
Ich hatte gehofft, dass sich die Doppelbegünstigungstheorie mit dem
Beschluss des OLG München vom 26.10.2011 erledigt hat. Leider hat das OLG Bamberg sie jetzt doch wieder angewandt. Im Video sehen Sie, warum dies fehlerhaft ist.
Weitere Informationen: Ratgeber zum
Pflichtteil
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