Jetzt erreichte mich ein Schreiben des Amtsgerichts Stendal, in dem mir die Aktenkopie verweigert wurde. Das Schreiben habe ich nachfolgend eingefügt:
"Amtsgericht Stendal
- Nachlassgericht -
Erbrechtskanzlei Papenmeier
Altchemnitzer Str. 16
09120 Chemnitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Testamentssache ...
wird mitgeteilt, dass die Akten unter Erhebung der Aktenversandpauschale von 12,00 € an das Amtsgericht Chemnitz zur Einsicht übersandt werden können, eine Übersendung der Akten in Kopie an Sie ist nicht möglich.
Wird entsprechende Übersendung an das Amtsgericht Chemnitz gewünscht?
Mit freundlichen Grüßen
...
Rechtspflegerin
Ich habe dem Amtsgericht Stendal eine Beschwerde zurück geschickt.
Update (26.05.2014): Das Amtsgericht Stendal übersandte mir jetzt einen Hinweis auf den Beschluss des OLG München vom 20.07.2006 - 33 Wx 151/06 - wonach ein Gericht eine Aktenkopie "zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Geschäftsstellen" vermeiden könne. Was für eine Begründung! Ist es in Bayern bereits eine übermäßige Belastung, wenn die Geschäftstelle die ihr von Gesetzes wegen zugedachte Arbeit verrichten muss?
Update (13.06.2014): Die Aktenkopie ist da. Es handelte sich um 73 Seiten. Zwischenzeitlich hatte ich das Gericht noch in einer Diesntaufsichtsbeschwerde gebeten, zu prüfen, ob die Akte nicht schon kopiert wäre, wenn man nicht so viel Zeit auf das Nicht-Kopieren verschwenden würde. Die Dienstaufsichtsbeschwerde hat sich nun erledigt.
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