Dienstag, 24. Januar 2012

Akteneinsicht in die Nachlassakte beim Nachlassgericht Chemnitz

Bei vielen Erbrechtsmandaten gehört es dazu, dass ich die Nachlassakte einsehe. Ich beantrage also in der Regel die Übersendung der Nachlassakte an das Amtsgericht Eilenburg. Ausdrücklich beantrage ich, dass ich Aktenteile kopieren, abscannen oder abfotografieren darf. Das tat ich auch letztlich beim Amtsgericht Chemnitz.

Als erstes Ärgernis kam die Rückfrage, ich solle eine Vollmacht vorlegen. Als Rechtsanwalt muss ich dies jedoch nach § 11 S. 4 FamFG nur dann, wenn jemand meine Vollmacht rügt. Für diesen Fall habe ich auch eine Vollmacht in der Akte. Ich sehe jedoch nicht ein, dass sich ein Rechtspfleger über das Gesetz stellt und aus Prinzip immer eine Vollmacht verlangt. Um die Sache zu beschleunigen, legte ich ausnahmsweise unter Protest eine Vollmacht vor. Und dann kam das nächste Ärgernis. Die Akte wird zwar an das Amtsgericht Eilenburg versandt, aber das Amtsgericht Chemnitz teilt mit, dass keine Kopien angefertigt werden dürfen. Es steht nun aber in § 13 Absatz 3 Satz 1 FamFG, dass derjenige, der Akteneinsicht bekommt, auch Kopien bekommt. Also lege ich hiergegen Beschwerde ein. Bisher habe ich die Kopien immer bekommen und ich hoffe, dass der zuständige Richter den Rechtspfleger dazu bringt, das Gesetz zu beachten.

Update: Ich durfte nun doch kopieren, allerdings stand in dem Schreiben "ausnahmsweise". Mal sehen, was passiert, wenn ich wieder mal eine Akte vom AG Chemnitz benötige.

Update 2: Ich werde meine Tätigkeit demnächst nach Chemnitz verlagern: http://www.erbrecht-papenmeier.de

Update 3 (17.12.2012): Da ich jetzt in Chemnitz tätig bin, nehme ich natürlich nun direkt beim Amtsgericht Chemnitz Akteneinsicht. Mittlerweile nutze ich mein Smartphone mit der App Camscanner, um mir Ablichtungen aus der Nachlassakte zu fertigen. Als ich zum ersten Mal mein Smartphone auspackte, fühlte ich mich an meine Anfangszeit in Eilenburg und Leipzig erinnert. Damals wurde mir von beiden Gerichten zunächst die Nutzung eines Handscanners verwehrt. Mit richterlicher Hilfe durfte ich den Handscanner dann doch nutzen. So ähnlich war es auch ich Chemnitz. Das anfängliche Unbehagen der Geschäftsstelle gegen meine Technik konnte wieder mit richterlicher Hilfe überwunden werden. Hoch problematisch erscheint es mir in Chemnitz, dass derzeit keine gesonderten Räume für die Akteneinsicht verfügbar sind. Die Akteneinsicht blockiert damit die jeweilige Geschäftsstelle und bei dicken Akten kann das einige Stunden dauern.

Update 4 (07.06.2016): Es hat sich gezeigt, dass es fast immer besser ist, wenn ich sofort eine Kopie der Nachlassakte beantrage. Das ist für die Mandanten günstiger, als wenn ich persönlich die Akte einsehe. Zudem lässt sich mit der Aktenkopie viel besser arbeiten. Eine Aktenkopie können Sie übrigens auch selbst beantragen. Ein Muster für einen Antrag auf eine Kopie der Nachlassakte finden Sie hier.

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