Die Erblasserin hat in ihrem Testament ihren Ehemann als Alleinerben eingesetzt. Scheinbar war dieser jedoch vorverstorben. Weiterhin schrieb die Erblasserin in ihr Testament: „Jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen auch seit Jahrzehnten schon keinerlei Kontakt besteht) werden ausdrücklich ausgeschlossen“. Die Frage war nun, was damit gemeint war.
- Es könnte sich um eine bloße Erläuterung handeln, die keinen erbrechtlichen Regelungsgehalt hat.
- Es könnte eine Enterbung sein, die auf bestimmte Verwandte abzielt, wenn in der Vergangenheit etwas vorgefallen ist.
- Oder es könnte die Enterbung aller Verwandten gewollt sein, mit der Folge, dass der Fiskus erbt.
Verfahrensrechtlich ist für die Antragsteller nichts verloren. Sie können einen neuen Erbschein beantragen oder eine Erbenfeststellungsklage gegen den Fiskus erheben. Zuvor tut aber eine genauere Ermittlung des Sachverhalts Not, wenn diese möglich ist.
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