VorsorgeAnwalt: Verzicht des Betreuuers auf ein Wohnungsrecht möglich: Ein Betreuer kann für den Betreuten auf ein Wohnungsrecht verzichten - wenn er vorher drei Instanzen durchläuft (BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - XII ZB 479/11). Besser ist es, wenn eine Vorsorgevollmacht besteht, die vor der Betreuungsbehörde oder dem Notar beglaubigt oder von einem Notar beurkundet wurde. Mit dieser Vollmacht kann das Wohnungsrecht problemlos gelöscht werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen