Wenn bei mir jemand eine Vollmacht unterzeichnet, bekommt er eine Kopie. Ich musste mit Erstaunen feststellen, dass das nicht überall Standard ist.
Ich habe schon mehrfach den folgenden Satz gehört: "Wenn ein Rechtsanwalt Erbrecht auf sein Schild schreibt, dann muss er doch auch Erbrecht können." Leider ist das eine Illusion. Ich bekomme nach wie vor Fälle, in denen die Mandanten erkennen mussten, dass ihr Rechtsanwalt sich mit dem Erbrecht übernommen hat.
So ärgerlich das ist, lässt sich in vielen Fällen noch etwas retten. Dazu muss aber zunächst das Mandat des bisherigen Rechtsanwalts beendet werden. Dann ist es schlecht, wenn der Mandant nicht weiß, was er eigentlich unterschrieben hat. Sie sollten daher als Mandant darauf bestehen, dass Sie eine Kopie von jedem Schriftstück erhalten, das Sie unterschrieben haben. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, ist es aber scheinbar noch nicht.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr bisheriger Rechtsanwalt Ihren Fall nicht mehr beherrscht, kann ich Ihnen gern eine zweite Meinung liefern. Bei mir landen immer wieder Fälle, die andere vermurkst haben.
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