Dienstag, 7. Oktober 2014

Die Kunst des Erbschleichens

Was ist ein Erbschleicher? Das ist jemand, der sich Teile einer Erbschaft aneignet, die er beim normalen Lauf der Dinge nicht erhalten hätte. Ist das ok? Nein! Ist es sittlich verwerflich? Ja! Warum ist es dennoch so verbreitet? Weil es für den Erbschleicher lukrativ ist.

Die Gesetzeslage begünstigt den Erbschleicher an vielen Stellen. Für die Geschädigten ist es später immer schwierig, dagegen vorzugehen. Wie geht nun also ein gelernter Erbschleicher vor?

Testierunfähigkeit will erst einmal bewiesen werden

Der Klassiker: Der Erbschleicher sucht sich einen alten Menschen, dessen geistige Kräfte nachlassen. Je dementer, desto besser. Nur vermögend sollte der Erblasser sein. Der Erbschleicher bringt den Erblasser dazu, ein Testament zu seinen Gunsten zu errichten. Das Testament ist zwar unwirksam, wenn der Erblasser bei der Errichtung testierunfähig war. Das müssen aber die eigentlichen Erben beweisen. Und dafür tragen sie die volle Darlegungs- und Beweislast. Hier kann der Erbschleicher vorbeugen. Er muss nur dafür sorgen, dass es keine Dokumente gibt. Der Erblasser sollte also möglichst wenig Kontakt zur Außenwelt haben. Nach Möglichkeit werden keine äztlichen Unterlagen produziert. Auf gar keinen Fall lässt es der Erbschleicher zu, dass ein Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie kontaktiert wird. Um dies zu vermeiden, lässt sich der Erbschleicher mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Diese ist zwar auch unwirksam, aber auch das kann wieder niemand beweisen.

Bankkarten und Online-Banking

Wer mit einer Vorsorgevollmacht oder Kontovollmacht für den Erblasser tätig wird, muss meistens später darüber Rechenschaft ablegen. Das ist unbequem und für den Erbschleicher gefährlich. In der heutigen Zeit muss sich der Erbschleicher das nicht mehr antun. Er kann einfach die Bankkarte des Erblassers nehmen und damit Geld abheben. Zwar wird er dabei vom Geldautomaten gefilmt. Die Aufnahmen werden aber so schnell wieder gelöscht, dass sie nicht mehr vorhanden sind, wenn es später zum Streit kommt. Ähnlich effektiv ist das Online-Banking. Es lässt sich später nicht mehr nachvollziehen, wer das Geld abgehoben oder überwiesen hat. Und der Erblasser kann zu Lebzeiten mit seinem Geld machen, was er möchte. Der Erbschleicher wird später behaupten, dass der Erblasser immer selbst bei der Bank war. Zur Not wird noch zugegeben, dass der Erblasser dabei gestützt oder mit dem Rollstuhl gefahren wurde. Wenn man das alles glauben darf, müssen sich in Deutschland jede Menge schwerkranker Menschen zum Geldautomaten schleppen. Denn eine Weitergabe der Bankkarte und der PIN sind unzulässig.


Bargeld ist immer flüchtig

Ein weiterer Ansatzpunkt ist das liebe Bargeld. Dieses ist meistens weg. Wohin, weiß niemand. In einem Fall brachte die Angestellte der Sparkasse dem Erblasser kurz vor seinem Tod 30.000 € nach Hause. Der Erblasser hatte die Brille und das Hörgerät im Krankenhaus zurückgelassen. Geschäftsfähig war er aber wohl noch. Kurz danach war der Erblasser tot und das Geld weg. Wenn die Erben das Geld zurück haben möchten, müssen sie beweisen, wo es hin ist.

Was kann man dagegen tun?

Das Vorgehen gegen Erbschleicher ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Sie sind darauf angewiesen, dass der Erbschleicher etwas übersehen hat. Manchmal kann der Erbschleicher das Geschehen nicht beherrschen, z.B. wenn der Erblasser plötzlich ins Krankenhaus muss. Nötig sind Kraft, Fantasie und teilweise auch Glück. Ich bin der Auffassung, dass der Gesetzgeber gefragt ist. In bestimmten Fällen müssen Beweiserleicherungen geschaffen werden, weil der Erbschleicher näher dran ist und dafür sorgen kann, dass es die erforderlichen Beweise gibt. Ich höre gern Ihre Erfahrungen und Vorschläge zu dem Thema.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen