Ein eigenhändiges Testament muss mit der Hand geschrieben werden. Diese Regelung stammt aus einer Zeit (1900), in der es noch keine Computer gab. Die handschriftliche Abfassung macht Sinn, wenn die Identität des Erblassers später geklärt werden muss. Wenn der Erblasser sein Testament aber beim Nachlassgericht hinterlegt, dann klärt dieses die Identität des Erblassers. Dann wird die Verpflichtung, das Testament mit der Hand zu schreiben, zur reinen Schikane. Ich habe deshalb eine Petition eingestellt. Ein maschinenschriftliches Testament sollte zulässig sein, wenn es beim Nachlassgericht hinterlegt wird.
Hier finden Sie die Petition. Gern können Sie dort mit diskutieren und die Petition mitzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_11/_05/Petition_55720.html
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