"Das erstellte Gutachten des Sachverständigen erweist sich vielmehr als derart unsorgfältig und lückenhaft, dass es das Nachlassgericht nicht zur maßgeblichen Grundlage seiner Feststellung der Testierunfähigkeit der Erblasserin machen durfte. Dieses Gutachten folgt damit in seiner Qualität leider anderen Begutachtungen dieses Sachverständigen, wie sie dem Senat in jüngerer Vergangenheit auch in anderen Beschwerdeverfahren vorgelegen haben."Mehr zum Thema Testierunfähigkeit finden Sie hier.
Montag, 13. August 2018
OLG Frankfurt zu Testierunfähigkeitsgutachten
Bei der Beurteilung der Testierunfähigkeit gibt es leider auch viele schlechte Sachverständigengutachten. Beachtung verdient daher ein Beschluss des OLG Frankfurt vom 23.01.2018 (20 W 4/16), mit dem dieses ein solches Gutachten verworfen hat:
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