Das Erbrecht kann auch mit einer Kopie eines Testaments nachgewiesen werden (OLG Naumburg, Urteil vom 24.07.2013 - 2 Wx 41/12 - und Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Wx 60/11).
Das Oberlandesgericht Naumburg hat erneut entschieden, dass das Erbrecht auch mit einer Testamentskopie nachgewiesen werden kann.
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