Freitag, 14. Februar 2014

Keine Aktenkopie beim Amtsgericht Döbeln?

Wenn ich einen Erbrechtsfall ordentlich bearbeiten will, benötige ich fast immer Akteneinsicht in die Nachlassakte. Diese Akteneinsicht hole ich mir zweckmäßigerweise in Form einer vollständigen Aktenkopie. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz in § 13 Absatz 3 Satz 1 FamFG ausdrücklich vor. Natürlich lässt sich das Gericht diese Dienstleistung bezahlen.

Heute erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht Döbeln, Zweigstelle Hainichen, in dem mir die Aktenkopie verweigert wurde, weil sie als zu aufwändig angesehen werde. So liest sich das im Original:


"AMTSGERICHT DÖBELN
- Nachlassgericht -

Erbrechtskanzlei Papenmeier
Herrn RA Dr. Thomas Papenmeier
Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz

Geschäftsnummer: ...
Nachlasssache ...
verstorben am ...
zuletzt wohnhaft ...
Ihr Zeichen: ...

Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben genannter Nachlasssache teilen wir Ihnen mit, dass
die beantragte Akteneinsicht gewährt wird. Die Fertigung
von Kopien vom gesamten Akteninhalt wird - aufgrund des
Aktenumfanges - als zu aufwendig angesehen.

Die Akteneinsicht kann am Amtsgericht Döbeln Zweigstelle
Hainichen oder in der Geschäftsstelle des Nachlassgerichtes
am Amtsgericht Chemnitz erfolgen.

Sofern die Akte an das Amtsgericht Chemnitz geschickt wer-
den soll, wird um entsprechende Mitteilung gebeten bzw. um
Terminsvereinbarung hier beim hiesigen Amtsgericht.
(Tel. 037207 / 63 129 oder 63 128)

gez. ...
Rechtspflegerin

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
...
Justizangestellte"
Ich habe postwendend eine Beschwerde zum Amtsgericht Döbeln zurückgeschickt. Ich werde berichten, wie es weiter geht.

Update (03.03.2014): Das Nachlassgericht hat eine Abhilfeentscheidung erlassen. Ich habe die Aktenkopie erhalten. Die Akte hatte 51 Seiten. Das liegt nach meinen Erfahrungen im Mittelfeld.

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