Mittwoch, 17. April 2013

Spam-Mail der DGE

Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. versendet Spam-Mails an Mitglieder des Erbrechtstags in Berlin.
 
Ich hatte im März 2013 am Erbrechtstag der ARGE Erbrecht des DAV in Berlin teilgenommen. Heute flatterte nun eine Spam-Mail der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE) ein, in der ich als Mitglied geworben werden soll. Darin wird Bezug auf den Stand der DGE genommen. Den Stand habe ich zwar aus dem Augenwinkel gesehen, aber interessiert hatte ich mich dafür nicht. Ich hatte auch weder meine E-Mail-Adresse angegeben, noch sonstiges Interesse an der DGE bekundet. Was soll also die E-Mail? Mir fällt dazu nur ein Wort ein: unseriös. Ich frage mich, ob dort ein Mitarbeiter beschäftigt ist, der die Teilnehmerliste des Erbrechtstags durchgeht, um die Spam-Mails zu versenden.
 
Nachfolgend finden Sie die E-Mail der DGE im Volltext:
 
"Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

als Teilnehmer / Teilnehmerin des 8. Deutschen Erbrechtstages am 15./16. März 2013 in Berlin, haben wir Sie an unserem Informationsstand über die Vorteile einer DGE-Mitgliedschaft informiert. Gerade für Fachanwälte und für die schwerpunktmäßig im Erbrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen bietet eine Mitgliedschaft in der DGE besondere Vorteile.

Im Rahmen unserer „Mitgliederwerbeaktion 2013“ gewährt die DGE allen Teilnehmern des Deutschen Erbrechtstages in Berlin, die auf der Tagung am Informationsstand angebotenen Sonderleistungen, sofern

bis zum 31. Mai 2013

ein Aufnahmeantrag erfolgt. Neumitglieder haben die  Wahl zwischen einem kostenfreien Jahresabonnement der Zeitschrift
„Erbrecht Effektiv“
(regulär: € 159,-) oder einer kostenfreien Fortbildung bei einem

„DGE-Tagesseminar“
(Tagungsbeitrag regulär € 299,-, DGE-Mitglieder: € 199,- zzgl. USt.).

Eine Übersicht zu Themen, Tagungsorten und Referenten finden Sie im Anhang.
Ebenfalls im Anhang senden wir Ihnen einen Aufnahmeantrag. Senden Sie diesen ausgefüllt an uns zurück und vermerken Sie dort, welche Sonderleistung Sie in Anspruch nehmen möchten.

Die Vorteile der Mitgliedschaft auf einen Blick:
- Erbrechtliche Fortbildung (Tagesseminare / DGE-Erbrechtstage) zu Top-Konditionen an
  exklusiven Tagungsorten mit stark vergünstigten Beiträgen für DGE-Mitglieder
- Erbrechtliche Fachzeitschrift „Erbrecht Effektiv“ zu exklusiven Sonderkonditionen für                  
  Mitglieder
- Erbrechtlicher Newsletter mit aktuellen Themen
- Optimiertes Kanzlei-Marketing im Erbrecht
- Verbessertes Beratungsangebot durch Kooperation in einem internationalen Netzwerk  
  deutschsprachiger Erbrechtsspezialisten
- Fortbildungsnachweis (FAO) zu vergünstigten Konditionen für DGE-Mitglieder

Kurzinformationen zur DGE:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder im Inland € 390,- zzgl. USt. für Mitglieder im Ausland lediglich € 250,-; die Mitgliedsaufnahme ist kostenfrei.
Die DGE wird von einem ehrenamtlichen Vorstand aus dem Kreis ihrer Mitglieder geleitet.
Die DGE ist nicht gewinnorientiert tätig.
DGE-Mitglieder erhalten aus den Jahresbeiträgen zahlreiche Vorteile – hochwertige Veranstaltungen werden aus den Beiträgen bezuschusst.

Jeder Jahresbeitrag wird durch Nutzung der Angebote für Mitglieder vollständig kompensiert.

Zögern Sie nicht! Sichern Sie sich noch bis Ende Mai die Vorteile der „Mitgliederwerbeaktion 2013“. Senden Sie den beigefügten Aufnahmeantrag an die Geschäftsstelle: Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Mozartstraße 5, 79104 Freiburg, Fax.: 0761/7074777.

Weitere Informationen finden Sie unter www.erbfall.de.

Mit freundlichen Grüßen

 

Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.

Dr. Peter E. Ouart

- Präsident -

Wenn Sie unsere Informationen in Zukunft nicht mehr erhalten möchten, senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff “keine weiteren Informationen” an info@erbfall.de
 
Deutsche Gesellschaft
für Erbrechtskunde e. V.
Mozartstraße 5
79104 Freiburg
Telefon: 07 61 / 156 30 30
Telefax: 07 61 / 156 31 53
E-Mail: info@erbfall.de
Website: www.erbfall.de"

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