Der Kümmerungsvertrag soll es ermöglichen, Geld an eine nahestehende Person zu geben, ohne dass das Geld verschenkt wird. An eine Schenkung knüpfen unangenehme Folgen wie Pflichtteilsergänzungsansprüche, Schenkungsteuer oder der Widerruf bei Verarmung durch den Sozialleistungsträger.
Das Vertragsmuster besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird beschrieben, was Kümmern ist. Im zweiten Teil wird ein Stundenlohn vereinbart. Im dritten Teil wird geregelt, ob die Zahlungen sofort oder erst beim Tod des Erblassers gezahlt werden.
Kümmern
Was ist Kümmern? Nach dem Vertragsmuster sind darunter keine Pflegedienste zu verstehen, sondern allgemeine und spezielle Hilfen. Als Beispiele werden genannt:- Fahrdienste
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Begleitung zu Einkäufen
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Hilfe in behördlichen und ähnlichen Vorgängen
- einfache häusliche Besuche zur Unterhaltung
- Gesellschaft leisten
- Begleitung im Urlaub oder auf Reisen
Der Kümmerungsvertrag kann sich auf die Haftung des "Kümmerers" nachteilig auswirken, weil viele Dinge in den vertraglichen Bereich gerückt werden, die sonst nur Gefälligkeit sind. Im Kümmerungsvertrag sollte daher zumindest noch die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.
Stundenlohn
Das Vertragsmuster sieht ein Entgelt für das "Bekümmern" in Höhe von 30 Euro je Stunde vor. Dabei werden als Schuldner im Muster "die Eheleute" genannt. Hier wäre es wesentlich besser, wenn genau benannt würde, wer von beiden "Bekümmerten" die jeweilige Leistung erbringen soll, weil im Erbfall die Personen auch getrennt betrachtet werden müssen.Der Stundenlohn wird regelmäßig zur Einkommensteuer führen. Im Erbfall kann es passieren, dass andere Beteiligte das Finanzamt informieren. Wenn die Einkünfte dann nicht erklärt wurden, kann der Kümmerungsvertrag schnell zum Eigentor werden.
Weiterhin sieht der Kümmerungsvertrag vor, dass ein Kümmerungstagebuch geschrieben wird, das regelmäßig zu Beweiszwecken gegengezeichnet werden soll. Nach dem Erbfall kann dann wenigstens um jeden einzelnen Eintrag gestritten werden.
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