Der Beschluss des BGH vom 31.07.2013 stammt aus dem privaten Baurecht. Er ist aber auch für das Erbrecht wichtig, wenn Zeugenaussagen als Beweismittel angeboten werden. Der BGH hatte die Gelegenheit, den Rechtsstreit an das OLG Naumburg zurückzuverweisen, nachdem dieses seiner Pflicht zur umfassenden Beweiswürdigung nicht nachgekommen war.
Der Bundesgerichtshof prüft in der Revision die Beweiswürdigung eines Berufungsgerichts nur sehr eingeschränkt nach. Das Berufungsgericht muss den Streitstoff
- umfassend,
- rechtlich möglich,
- widerpsruchsfrei und
- ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze
Es ist immer ärgerlich, wenn ein Berufungsgericht einen komplexen Rechtsstreit "kurz abbügelt". Umso erfreulicher ist es, dass der Bundesgerichtshof hier durchgegriffen hat.
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