Montag, 23. März 2015

Rechtsschutzversicherung für Erbrecht

Es gibt jetzt eine Rechtsschutzversicherung, die Erbrecht in beachtlichem Umfang einschließt.

Rechtsschutzversicherungen sind im Erbrecht selten. Meistens wird nur die Erstberatung bezahlt (teilweise mit Selbstbehalt). Wenn mehr übernommen wird, ist es oft auf niedrige Beträge gedeckelt (z.B. 2.000 €). Interessant ist daher ein Angebot, von dem ich jetzt erfahren habe. Die Versicherung umfasst den Rechtsschutz im Erbrecht bis zu einem Betrag von 10.000 €. Zusätzlich kann einmalig ein Testament für 500 € erstellt werden. Dann gibt es noch einen erweiterten Beratungs-Rechtsschutz bis 1.000 €. Die Versicherung erfordert eine Wartezeit von einem Jahr

Manchmal ist absehbar, dass es nach dem Erbfall zum Streit kommt. In diesem Fall ist so eine Versicherung eine gute Idee. Natürlich muss der Erbfall dann noch bis zum Ablauf der Wartefrist warten.

Der Jahresbeitrag beträgt 260,10 EUR ohne Selbstbehalt oder 185,79 EUR mit 150,- EUR Selbstbehalt. Wenn Sie Interesse haben, kann ich den Kontakt zu demjenigen herstellen, der mir von dem Vertrag berichtet hat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen