Landgericht ChemnitzHier ist Sand im Getriebe. Eine funktionierende Justiz ist schneller. Wenn sie schon langsam ist, dann muss nicht noch zusätzlich der Richter abgeordnet werden. Das erinnert mich an den Spruch "justice delayed is justice denied".
- Zivilabteilung -
Aktenzeichen: ... O .../14
Verfügung
In dem Rechtsstreit
... ./. ...
wg. ...
wird der Termin (Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender Haupttermin) vom 31.03.2015 aufgehoben.
Die Aufhebung des Termins erfolgte aus dienstlichen Gründen. Der nunmehr zuständige Einzelrichter ist voraussichtlich bis Mitte/Ende März krankheits bedingt abwesend. Da dieser des weiteren zum 01.04.2015 an die StA Chemnitz abgeordnet wird, erscheint die Durchführung des Termins vom 31.03.2015 nicht sinnvoll.
Nach Verteilung der Verfahren Anfang April 2015 wird eine zeitnahe Terminierung erfolgen.
...
Vorsitzender Richter am
Landgericht
Mittwoch, 4. März 2015
Terminsverlegung aus dienstlichen Gründen
Ich habe am 13.05.2014 eine Klage beim Landgericht Chemnitz eingereicht. Der erste Termin in der Angelegenheit wurde für den 31.03.2015 angesetzt. Und nun erhalte ich die folgende Verfügung:
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