Im Fall des OLG Celle ging es um eine Stufenklage. Damit wird regelmäßig beantragt:
- Auskunft
- ggf. eidesstattliche Versicherung
- Wertermittlung
- Zahlung
Anders ist das beim OLG Celle. Was sonst überall funktioniert, ist dort unzulässig.
Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn die Gefahr besteht, dass das Schlussurteil sich mit dem Teilurteil in Widerspruch setzt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn es für beide Urteile auf die selben Tatsachen ankäme und diese einmal so und einmal anders bewertet würden. Das wäre nur dann denkbar, wenn die bisher unstreitigen Auskünfte des Erben sich nachträglich als fehlerhaft darstellen würden. Das OLG Celle nennt die folgenden Gründe:
- Der Notar könne bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses weitere Verbindlichkeiten finden. (Hinsichtlich der noch entstehenden Kosten hatte der Kläger schon einen Abschlag von seiner Forderung vorgenommen.)
- Das Gericht könnte einzelne Positionen später anders bewerten, wenn der Erbe anders vorträgt, als er bisher Auskunft erteilt hat.
Mich überzeugt aber auch das Kernargument nicht, dass sich Teilurteil und Schlussurteil widersprechen können. Das Teilurteil sagt z.B., dass der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Zahlung von 50.000 € hat. Das Schlussurteil sagt entweder, dass es noch z.B. 10.000 € dazu gibt oder dass es keinen weiteren Anspruch gibt. Das Schlussurteil kann aber nicht aussagen, dass der Pflichtteilsberechtigte nur 45.000 € hätte erhalten dürfen.
Das OLG Celle argumentiert damit, dass der Pflichtteilsanspruch ein einheitlicher Anspruch sei, der sich aus unselbständigen Rechnungsposten zusammen setze. Die Frage ist aber doch vielmehr, ob der Pflichtteilsanspruch teilbar ist. Könnte der Kläger z.B. erst den Teilbetrag als offene Teilklage einklagen und später eine Stufenklage erheben (wenn keine Verjährung droht)? Dagegen dürfte nichts einzuwenden sein. Und deshalb ist auch die Auffassung des OLG Celle zur Unzulässigkeit des Teilurteils verfehlt.
Weiterführender Hinweis: Zum 6. Senat des OLG Celle hatte ich bereits hier berichtet.
Ratgeber zum Pflichtteil
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