Nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 20.03.2017 hat die Mittelbrandenburgische Sparkasse auf die Verwendung einer Klausel verzichtet, nach der bis zu 250 € angefallen sind, wenn jemand sein Erbrecht mit einem Testament und nicht mit einem Erbschein nachwies. Scheinbar hatte die Verbraucherzentrale die Sparkasse erst verklagen müssen. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse gab die Unterlassungserklärung erst kurz vor dem Urteil ab.
Es besteht also Handlungsbedarf für jeden, der diese Gebühr bezahlt hat. Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Ich habe so eine Gebühr allerdings bisher noch nicht gesehen. Sie scheint daher eher eine lokale Besonderheit zu sein.
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