Dienstag, 22. Januar 2019

Kosten im Erbscheinsverfahren bei auslegungsbedürftigem Testament

Wenn im Erbscheinsverfahren um ein auslegungsbedürftiges Testament gestritten wird, trägt die Gerichtskosten der Verlierer und die Anwaltskosten jeder Beteiligte selbst (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2018 - I-3 Wx 65/17).

Im streitigen Erbscheinsverfahren regelt sich die Kostentragung nach billigem Ermessen (§ 81 Absatz 1 Satz 1 FamFG). Dadurch ist es extrem schwierig, die Kostenentscheidung vorherzusehen. Nützlich sind daher alle Entscheidungen, mit denen die Gerichte sich auf eine bestimmte Linie festlegen. Das OLG Düsseldorf musste eine Kostenentscheidung in einem Verfahren treffen, in dem über eine schwieriges Testament gestritten wurde und wo sogar die Gerichte verschiedene Auffassungen hatten. Das OLG Düsseldorf legte daher die (eher geringen) Gerichtskosten den Verlierern auf. Die (im Vergleich zu den Gerichtskosten höheren) Anwaltskosten musste jeder Beteiligte selbst tragen. Hilfsweise begründete das OLG Düsseldorf die Entscheidung noch damit, dass es bei einem Streit unter Geschwistern nicht angemessen sei, eine Erstattung von Anwaltskosten anzuordnen.

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