Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben ein (einfaches) privatschriftliches Nachlassverzeichnis verlangen. Er kann aber auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Wenn der Pflichtteilsberechtigte nun erst ein einfaches Nachlassverzeichnis einklagt, kann dann der Anspruch auf das notarielle Nachlassverzeichnis verjähren? Nein, kann er nicht. Das hat der BGH jetzt im Urteil vom 31.10.2018 - IV ZR 313/17 entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bestätigt.
Wir hatten das Thema hier schon einmal.
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