Die Kriminalhauptkommissarin Annett Mau berichtet in einem sehr lesenswerten Aufsatz (ZErb 2023, 1) über den Missbrauch von Vorsorgevollmachten in der Praxis. Sie schildert den Fall einer Pflegerin, die beim (vermutlich) geschäftsunfähigen Erblasser einzieht, die Vollmachten der Tochter widerrufen lässt und am Ende alles erbt. Diese Fälle kommen auch nach meinen Erfahrungen regelmäßig vor. Frau Mau schildert auch, wie schwer es für die Betroffenen ist, sich dagegen zu wehren:
- Die Betreuungsgericht helfen nur unzureichend und benötigen viel zu lang. (Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Betreuungsgericht darauf warten, dass der Erbfall eintritt, weil sie dann nicht mehr zuständig sind.)
- Strafanzeigen führen meist zur Einstellung des Verfahrens.
- Bei der zivilrechtlichen Rückabwicklung müssen erhebliche Beweisprobleme überwunden werden.
Oft hängt es dann vom Zufall ab, ob die spätere Rückforderung Erfolgsaussichten hat. Es gibt Fälle, in denen ich bereits in der Erstberatung von einer Rechtsverfolgung abraten muss. In anderen Fällen ist es sehr wichtig, dass die Schritte in der richtigen Reihenfolge ergriffen werden. Oft hängt das Ergebnis auch von einer späteren Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Gutachten) ab. Diese Situation ist nicht schön. Es ist für viele Betroffene aber auch unerträglich, dem "Erbschleicher" oder "Vollmachtsschleicher" das Feld kampflos zu überlassen.
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