Die Sendung beschreibt den Fall einer kranken ehemaligen Ärztin, die ihrer Freundin und Bankberaterin eine Vorsorgevollmacht erteilt hatte. Die Freundin hob insgesamt 135.408,93 € vom Konto der Vollmachtgeberin ab. Ob davon auch Beträge für die Vollmachtgeberin ausgegeben wurden, blieb in der Sendung offen.
Der ursprüngliche Link zur Sendung funktioniert nicht mehr. Sie ist nunmehr hier zu finden: http://www.ardmediathek.de/ndr-fernsehen/panorama-3/vorsorgevollmacht-missbrauchsgefahr?documentId=19328694 (vielen Dank an Herrn Schuchardt)
Und nun möchte ich Ihnen noch darstellen, was alles nicht stimmte:
- Es stimmt, dass mit einer Vorsorgevollmacht Risiken verbunden sind. Wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht, dann ist das Geld weg. Der Vollmachtgeber kann sich das Geld aber vom Bevollmächtigten zurückholen (§ 667 BGB oder § 280 BGB). Das funktioniert nur dann nicht, wenn der Bevollmächtigte insolvent ist. Davon war in der Sendung aber nicht die Rede.
- In der Sendung wird behauptet, die Bevollmächtigte müsse der Vollmachtgeberin nicht belegen, was sie mit dem Geld gemacht habe. Diese Aussage ist totaler Unsinn. Bitte verzeihen Sie mir, dass ich so deutlich werden muss. Die Bevollmächtigte schuldet der Vollmachtgeberin eine umfassende Rechnungslegung aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Auftragsverhältnis. Nach § 666 BGB und § 259 BGB muss die Bevollmächtigte sämtliche Einnahmen und Ausgaben geordnet zusammenstellen und die üblichen Belege beifügen. Unter Umständen muss die Bevollmächtigte ihre Auskünfte sodann an Eides statt versichern.
- Der in der Sendung auftretende Rechtsanwalt empfiehlt, dass in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden soll, dass die Vollmacht nur benutzt werden darf, wenn das Geld in die Pflege des Vollmachtgebers fließt. Wenn Sie so etwas in die Vorsorgevollmacht schreiben, können Sie die Vollmacht direkt in den Papierkorb werfen. Es handelt sich dabei um eine Bedingung, die dazu führt, dass die Vollmacht in der Praxis überhaupt nicht mehr verwendbar ist. Dann haben Sie natürlich keine Missbrauchsgefahr mehr - aber auch keine verwendbare Vorsorgevollmacht, so dass eine staatliche Betreuung erforderlich ist. Richtigerweise werden solche Regelungen von der Vorsorgevollmacht abgespalten und in einem gesonderten Innenverhältnis geregelt.
- In der Sendung wird ausgeführt, die Freundin der Vollmachtgeberin berufe sich nun darauf, dass die Vollmachtgeberin ihr das Geld geschenkt habe. Das ist kein Problem. Nach der Rechtsprechung liegt die Beweislast dafür bei der Freundin. Diesen Beweis wird sie nicht führen können.
- Wichtig ist noch, was nicht gesagt wurde, aber dazugehört hätte: Die Vollmachtgeberin hätte einen sogenannten Kontrollbevollmächtigten bestellen können. Dieser hätte den Missbrauch der Vorsorgevollmacht bei Zeiten unterbunden.
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