Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Beschluss vom 29.10.2014 - XII ZB 20/14 - dass ein Erblasser exhumiert werden musste, damit festgestellt werden konnte, ob er der Vater der Antragstellerin war. Hierzu gibt es einen besonderen Gestaltungstipp: Klären Sie die Vaterschaft zu Lebzeiten und wenn Sie das nicht wollen: Denken Sie darüber nach, wie Sie bestattet werden wollen!
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