Prof. Wetterling befasst sich in einem Aufsatz (ErbR 2015, 179) mit der Frage, ob die Einnahme von Medikamenten oder Drogen zur Geschäftsunfähigkeit führen kann. Er bejaht diese Frage für verschiedene Medikamente. Damit ist natürlich noch nicht der schwierige Nachweis geführt, dass im konkreten Einzelfall wirklich eine Geschäftsunfähigkeit oder Testierunfähigkeit vorlag. Aber der Aufsatz kann das Nachlassgericht dazu bewegen, weitere Ermittlungen vorzunehmen.
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